Recht der nachhaltigen Entwicklung

Das Recht der nach­halti­gen Entwick­lung ist ein Rechts­bere­ich, der darauf abzielt, gegen­wär­tige Bedürfnisse zu befriedi­gen, ohne die Fähigkeit zukün­ftiger Gen­er­a­tio­nen zu gefährden, ihre eige­nen Bedürfnisse zu befriedi­gen. Es inte­gri­ert ökol­o­gis­che, soziale und wirtschaftliche Aspek­te, um eine langfristig tragfähige Entwick­lung zu fördern. Dieses Recht umfasst sowohl die Pflicht­en der Staat­en als auch die Rechte der Bürg­er, die Umwelt zu schützen, Ressourcen ver­ant­wor­tungsvoll zu nutzen und soziale Gerechtigkeit zu gewährleis­ten, um eine lebenswerte Zukun­ft für alle zu ermöglichen. Es ist also ein inter­diszi­plinär­er Ansatz, der rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen für eine nach­haltige Welt schafft.