Nachhaltigkeitsrecht

Das Nach­hal­tig­keits­recht ist ein Quer­schnitts­be­reich des Rechts, der dar­auf abzielt, öko­lo­gi­sche, sozia­le und wirt­schaft­li­che Aspek­te in Ein­klang zu brin­gen, um eine lang­fris­tig trag­fä­hi­ge Ent­wick­lung zu för­dern. Es umfasst Geset­ze, Ver­ord­nun­gen und Gerichts­ur­tei­le, die dar­auf abzie­len, Res­sour­cen zu scho­nen, Umwelt­be­las­tun­gen zu redu­zie­ren und sozia­le Gerech­tig­keit zu gewähr­leis­ten. Ziel ist es, die Bedürf­nis­se heu­ti­ger Gene­ra­tio­nen zu befrie­di­gen, ohne die Mög­lich­kei­ten zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen zu gefähr­den. Im Kern geht es dar­um, recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, die nach­hal­ti­ges Han­deln von Unter­neh­men, Staa­ten und Ein­zel­per­so­nen för­dern.