Wettbewerbsrecht

Das Wett­be­werbs­recht, auch Kar­tell­recht genannt, soll einen fai­ren Wett­be­werb auf dem Markt gewähr­leis­ten. Es ver­bie­tet wett­be­werbs­be­schrän­ken­de Abspra­chen zwi­schen Unter­neh­men (Kar­tel­le), den Miss­brauch einer markt­be­herr­schen­den Stel­lung und kon­trol­liert Unter­neh­mens­zu­sam­men­schlüs­se, um Mono­po­le zu ver­hin­dern. Ziel ist es, die Viel­falt und Inno­va­ti­ons­kraft des Mark­tes zu erhal­ten und letzt­end­lich den Ver­brau­chern durch fai­re Prei­se und eine brei­te Aus­wahl zu die­nen. Kurz gesagt: Wett­be­werbs­recht schützt den Wett­be­werb als Motor für eine funk­tio­nie­ren­de Wirt­schaft.