Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber (z.B. Kommunen, Ministerien) Aufträge für Bau‑, Liefer- und Dienstleistungen vergeben müssen. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, Steuergelder effizient einzusetzen und Korruption zu verhindern. Es schreibt transparente und diskriminierungsfreie Verfahren vor, bei denen alle interessierten Unternehmen die gleichen Chancen haben sollen, sich um einen Auftrag zu bewerben. Kern des Vergaberechts sind europaweite und nationale Gesetze sowie Verordnungen, die den Ablauf von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung detailliert regeln.
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Rechtliche Grundlagen und Umweltaspekte der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Best Practices und Herausforderungen.