Vergaberecht

Das Ver­gaberecht regelt, wie öffentliche Auf­tragge­ber (z.B. Kom­munen, Min­is­te­rien) Aufträge für Bau‑, Liefer- und Dien­stleis­tun­gen vergeben müssen. Ziel ist es, einen fairen Wet­tbe­werb zu gewährleis­ten, Steuergelder effizient einzuset­zen und Kor­rup­tion zu ver­hin­dern. Es schreibt trans­par­ente und diskri­m­inierungs­freie Ver­fahren vor, bei denen alle inter­essierten Unternehmen die gle­ichen Chan­cen haben sollen, sich um einen Auf­trag zu bewer­ben. Kern des Ver­gaberechts sind europaweite und nationale Geset­ze sowie Verord­nun­gen, die den Ablauf von der Bekan­nt­machung bis zur Zuschlagserteilung detail­liert regeln.