Vergaberecht

Das Ver­ga­be­recht regelt, wie öffent­li­che Auf­trag­ge­ber (z.B. Kom­mu­nen, Minis­te­ri­en) Auf­trä­ge für Bau‑, Lie­fer- und Dienst­leis­tun­gen ver­ge­ben müs­sen. Ziel ist es, einen fai­ren Wett­be­werb zu gewähr­leis­ten, Steu­er­gel­der effi­zi­ent ein­zu­set­zen und Kor­rup­ti­on zu ver­hin­dern. Es schreibt trans­pa­ren­te und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Ver­fah­ren vor, bei denen alle inter­es­sier­ten Unter­neh­men die glei­chen Chan­cen haben sol­len, sich um einen Auf­trag zu bewer­ben. Kern des Ver­ga­be­rechts sind euro­pa­wei­te und natio­na­le Geset­ze sowie Ver­ord­nun­gen, die den Ablauf von der Bekannt­ma­chung bis zur Zuschlags­er­tei­lung detail­liert regeln.