Öffentliche Beschaffung

Die öffent­li­che Beschaf­fung umfasst den Ein­kauf von Waren, Dienst­leis­tun­gen und Bau­leis­tun­gen durch staat­li­che Stel­len und ande­re Insti­tu­tio­nen des öffent­li­chen Sek­tors. Dabei müs­sen bestimm­te Regeln und Ver­fah­ren ein­ge­hal­ten wer­den, um Trans­pa­renz, Wett­be­werb und Wirt­schaft­lich­keit zu gewähr­leis­ten. Ziel ist es, die best­mög­li­che Leis­tung zum bes­ten Preis für die Steu­er­zah­ler zu erzie­len und gleich­zei­tig sozia­le und öko­lo­gi­sche Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. Die öffent­li­che Beschaf­fung ist ein wich­ti­ger Wirt­schafts­fak­tor und hat erheb­li­chen Ein­fluss auf die Qua­li­tät öffent­li­cher Leis­tun­gen.