Justiziabilität

**Jus­ti­zia­bi­li­tät** bedeu­tet, dass ein Rechts­streit oder eine Fra­ge geeig­net ist, vor einem Gericht ver­han­delt und ent­schie­den zu wer­den. Es ist die Eigen­schaft eines Falls, gericht­lich über­prüf­bar zu sein. Damit ein Fall jus­ti­zia­bel ist, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, wie z.B. ein tat­säch­li­cher Kon­flikt und ein Klä­ger, der durch die strit­ti­ge Ange­le­gen­heit unmit­tel­bar betrof­fen ist. Kurz gesagt, es geht dar­um, ob die Gerich­te die Befug­nis und die Mög­lich­keit haben, sich mit einer bestimm­ten Strei­tig­keit aus­ein­an­der­zu­set­zen.