**Justiziabilität** bedeutet, dass ein Rechtsstreit oder eine Frage geeignet ist, vor einem Gericht verhandelt und entschieden zu werden. Es ist die Eigenschaft eines Falls, gerichtlich überprüfbar zu sein. Damit ein Fall justiziabel ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. ein tatsächlicher Konflikt und ein Kläger, der durch die strittige Angelegenheit unmittelbar betroffen ist. Kurz gesagt, es geht darum, ob die Gerichte die Befugnis und die Möglichkeit haben, sich mit einer bestimmten Streitigkeit auseinanderzusetzen.
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