Grundrechte

Grun­drechte sind grundle­gende Rechte, die jedem Men­schen von Geburt an zuste­hen und ihn vor staatlich­er Willkür schützen sollen. Sie sich­ern die Frei­heit des Einzel­nen und ermöglichen die Teil­habe am gesellschaftlichen und poli­tis­chen Leben. In Deutsch­land sind die Grun­drechte im Grundge­setz ver­ankert und bilden die Basis für eine frei­heitliche und demokratis­che Ord­nung. Sie kön­nen nur unter stren­gen Voraus­set­zun­gen eingeschränkt wer­den.