EU-Taxonomie

Die EU-Tax­onomie ist ein Klas­si­fika­tion­ssys­tem, das konkrete Kri­te­rien fes­tlegt, ab wann wirtschaftliche Aktiv­itäten als ökol­o­gisch nach­haltig gel­ten. Sie definiert ein­heitliche Maßstäbe für Investi­tio­nen in Umweltziele wie Kli­maschutz und Anpas­sung an den Kli­mawan­del. Damit soll Green­wash­ing ver­hin­dert und Trans­parenz für Finanz­mark­t­teil­nehmer und Unternehmen geschaf­fen wer­den. Die Tax­onomie dient als Basis für reg­u­la­torische Vor­gaben und erle­ichtert nach­haltige Investi­tion­sentschei­dun­gen.