EU-Taxonomie

Die EU-Taxo­no­mie ist ein Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem, das kon­kre­te Kri­te­ri­en fest­legt, ab wann wirt­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten als öko­lo­gisch nach­hal­tig gel­ten. Sie defi­niert ein­heit­li­che Maß­stä­be für Inves­ti­tio­nen in Umwelt­zie­le wie Kli­ma­schutz und Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del. Damit soll Green­wa­shing ver­hin­dert und Trans­pa­renz für Finanz­markt­teil­neh­mer und Unter­neh­men geschaf­fen wer­den. Die Taxo­no­mie dient als Basis für regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben und erleich­tert nach­hal­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen.