EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Sie legen ein gemeinsames Ziel fest, das die Mitgliedsstaaten innerhalb einer bestimmten Frist durch eigene nationale Gesetze erreichen müssen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gelten, lassen Richtlinien den nationalen Regierungen einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung, um den jeweiligen nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Richtlinien dienen dazu, die Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und den Binnenmarkt zu stärken.
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Rechtliche Grundlagen und Umweltaspekte der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Best Practices und Herausforderungen.