EU Richtlinie

Eine EU-Richt­li­nie ist ein Rechts­akt der Euro­päi­schen Uni­on, der die Mit­glied­staa­ten dazu ver­pflich­tet, inner­halb einer bestimm­ten Frist natio­na­le Geset­ze zu erlas­sen oder anzu­pas­sen, um ein bestimm­tes Ziel zu errei­chen. Im Gegen­satz zu einer EU-Ver­ord­nung, die unmit­tel­bar in allen Mit­glied­staa­ten gilt, müs­sen Richt­li­ni­en erst in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Dies ermög­licht den ein­zel­nen Län­dern, die Umset­zung an ihre spe­zi­fi­schen Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen, solan­ge das in der Richt­li­nie fest­ge­leg­te Ergeb­nis erreicht wird. EU-Richt­li­ni­en sind ein wich­ti­ges Instru­ment zur Har­mo­ni­sie­rung von Geset­zen inner­halb der EU und zur För­de­rung der Inte­gra­ti­on.