Energierecht

Das Energierecht ist ein umfassendes Rechts­ge­bi­et, das die Gewin­nung, den Trans­port, die Verteilung und die Nutzung von Energie regelt. Es umfasst sowohl öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie Geset­ze und Verord­nun­gen, als auch pri­va­trechtliche Regelun­gen, wie Verträge zwis­chen Energiev­er­sorg­ern und Ver­brauch­ern. Ziel des Energierechts ist es, eine sichere, preis­gün­stige und umweltverträgliche Energiev­er­sorgung zu gewährleis­ten. Dabei spie­len Aspek­te wie der Wet­tbe­werb im Energiemarkt, der Schutz der Ver­brauch­er und die Förderung erneuer­bar­er Energien eine wichtige Rolle.