ESG-Compliance und Reporting 2024/2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

ESG-Compliance und Reporting 2024/2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die ESG-Com­pli­ance und das dazuge­hörige Report­ing gewin­nen für Unternehmen zunehmend an Bedeu­tung. Neue Reg­ulierun­gen, ins­beson­dere durch die EU, stellen Fir­men vor Her­aus­forderun­gen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Entwick­lun­gen im Bere­ich ESG, fokussiert auf die Bericht­spflicht­en für 2024 und 2025, und gibt einen Aus­blick auf die notwendi­gen Schritte, die Unternehmen jet­zt unternehmen müssen, um geset­zeskon­form und zukun­fts­fähig zu agieren. Die Frage ist, wie Unternehmen die Kom­plex­ität der ESG-Anforderun­gen meis­tern und diese in nach­halti­gen Mehrw­ert umwan­deln kön­nen.

Grundlagen der ESG-Compliance: Was bedeutet das für Unternehmen?

ESG ste­ht für Envi­ron­men­tal (Umwelt), Social (Soziales) und Gov­er­nance (Unternehmensführung). Diese drei Bere­iche bilden den Rah­men für die Bew­er­tung der Nach­haltigkeit eines Unternehmens und bee­in­flussen zunehmend die Unternehmensstrate­gie und ‑oper­a­tio­nen.

  • Envi­ron­men­tal (Umwelt): Dieser Aspekt umfasst den Umgang des Unternehmens mit natür­lichen Ressourcen, Umweltauswirkun­gen, Energie­ver­brauch, Emis­sio­nen, Abfall­man­age­ment und Kli­mawan­del. Unternehmen wer­den danach bew­ertet, wie sie ihre Umweltauswirkun­gen min­imieren und zu ein­er nach­halti­gen Entwick­lung beitra­gen.
  • Social (Soziales): Dieser Bere­ich bezieht sich auf die Beziehun­gen des Unternehmens zu seinen Mitar­beit­ern, Kun­den, Liefer­an­ten und der Gesellschaft im All­ge­meinen. The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rechte, Diver­sität, Inklu­sion, Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeit­splatz sowie das Engage­ment in der Gemein­schaft fall­en unter diesen Aspekt.
  • Gov­er­nance (Unternehmensführung): Dieser Aspekt umfasst die Struk­tur und Prozesse der Unternehmensführung, ein­schließlich der Zusam­menset­zung des Vor­stands, der Vergü­tung von Führungskräften, der Trans­parenz, der Ethikrichtlin­ien und der Risiko­man­age­ment­prak­tiken. Eine gute Unternehmensführung ist entschei­dend für die langfristige Sta­bil­ität und den Erfolg eines Unternehmens.

Die wesentlichen Ziele der ESG-Com­pli­ance sind vielfältig. Zum einen geht es darum, die neg­a­tiv­en Auswirkun­gen unternehmerischen Han­delns auf die Umwelt und die Gesellschaft zu min­imieren und pos­i­tive Beiträge zu leis­ten. Zum anderen soll die Trans­parenz und Rechen­schaft­spflicht von Unternehmen gegenüber ihren Stake­hold­ern erhöht wer­den. Darüber hin­aus zielt die ESG-Com­pli­ance darauf ab, Risiken zu man­a­gen und Chan­cen zu nutzen, die sich aus den ESG-Fak­toren ergeben.

Die ESG-Com­pli­ance basiert auf ein­er Rei­he inter­na­tionaler Stan­dards und Rah­men­werke. Zu den wichtig­sten gehören die UN Sus­tain­able Devel­op­ment Goals (SDGs), die 17 glob­alen Ziele für nach­haltige Entwick­lung, die von den Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet wur­den. Die SDGs dienen als Leit­faden für Unternehmen, um ihre Nach­haltigkeits­be­mühun­gen auszuricht­en und zu messen. Andere rel­e­vante Rah­men­werke sind der Glob­al Report­ing Ini­tia­tive (GRI), der Sus­tain­abil­i­ty Account­ing Stan­dards Board (SASB) und die Task Force on Cli­mate-relat­ed Finan­cial Dis­clo­sures (TCFD). Diese Rah­men­werke bieten Unternehmen Leitlin­ien für die Erstel­lung von ESG-Bericht­en und die Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über ihre Nach­haltigkeit­sleis­tung.

Die neuen ESG-Berichtspflichten für 2024/2025 im Detail

Die ESG-Bericht­spflicht­en für die Jahre 2024 und 2025 wer­den maßge­blich von der CSRD (Cor­po­rate Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Direc­tive) geprägt. Die CSRD ist eine EU-Richtlin­ie, die darauf abzielt, die Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung von Unternehmen zu verbessern und zu vere­in­heitlichen. Sie erweit­ert den Kreis der bericht­spflichti­gen Unternehmen erhe­blich und führt detail­liert­ere Anforderun­gen an die zu berich­t­en­den Infor­ma­tio­nen ein.

Ab 2024 sind zunächst große, börsen­notierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beit­ern von den CSRD-Anforderun­gen betrof­fen. Ab 2025 gilt die CSRD dann für alle großen Unternehmen, die bes­timmte Schwellen­werte in Bezug auf Bilanz­summe, Umsatzer­löse und Mitar­beit­erzahl über­schre­it­en, sowie für börsen­notierte KMUs (mit Aus­nahme von Kle­in­stun­ternehmen).

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über eine bre­ite Palette von ESG-The­men zu bericht­en. Dazu gehören:

  • Umwelt: Infor­ma­tio­nen über Treib­haus­gase­mis­sio­nen, Energie­ver­brauch, Wasserver­brauch, Abfall­man­age­ment, Bio­di­ver­sität und Kli­marisiken.
  • Soziales: Infor­ma­tio­nen über Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rechte, Diver­sität und Inklu­sion, Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeit­splatz, Beziehun­gen zu lokalen Gemein­schaften und Kun­den­beziehun­gen.
  • Gov­er­nance: Infor­ma­tio­nen über die Zusam­menset­zung des Vor­stands, die Vergü­tung von Führungskräften, die Ethikrichtlin­ien, die Risiko­man­age­ment­prak­tiken und die Kor­rup­tions­bekämp­fung.

Die CSRD ver­langt von Unternehmen, ihre Nach­haltigkeitsin­for­ma­tio­nen in einem sep­a­rat­en Abschnitt ihres Lage­berichts zu veröf­fentlichen. Diese Infor­ma­tio­nen müssen von einem unab­hängi­gen Wirtschaft­sprüfer geprüft wer­den. Die Fris­ten für die Veröf­fentlichung der ESG-Berichte richt­en sich nach dem jew­eili­gen Geschäft­s­jahr des Unternehmens. Für Unternehmen, die bere­its unter die Non-Finan­cial Report­ing Direc­tive (NFRD) fie­len, begin­nt die CSRD-Berichter­stat­tung im Jahr 2025 für das Geschäft­s­jahr 2024. Für andere betrof­fene Unternehmen gel­ten spätere Fris­ten.

Neben der CSRD gibt es weit­ere rel­e­vante Geset­ze und Verord­nun­gen, die die ESG-Bericht­spflicht­en bee­in­flussen. Dazu gehört die EU-Tax­onomie, eine Klas­si­fizierung, die fes­tlegt, welche Wirtschaft­sak­tiv­itäten als ökol­o­gisch nach­haltig gel­ten. Unternehmen, die unter die CSRD fall­en, müssen auch über ihre Tax­onomie-Kon­for­mität bericht­en.

Die Umset­zung der ESG-Bericht­spflicht­en stellt Unternehmen vor eine Rei­he von Her­aus­forderun­gen. Dazu gehören die Erhe­bung und Vali­dierung der erforder­lichen Dat­en, die Anpas­sung der inter­nen Prozesse und die Schu­lung der Mitar­beit­er. Es ist daher rat­sam, sich frühzeit­ig mit den neuen Anforderun­gen auseinan­derzuset­zen und die notwendi­gen Schritte zur Imple­men­tierung eines effek­tiv­en ESG-Man­age­mentsys­tems einzuleit­en.

CSRD-Regierungsen­twurf: Was Unternehmen jet­zt wis­sen müssen …

Omnibus-Vereinfachungen und ihre Auswirkungen auf das ESG-Reporting

Die Europäis­che Union hat in jüng­ster Zeit Vere­in­fachun­gen im Bere­ich des ESG-Report­ings durch das soge­nan­nte Omnibus-Ver­fahren einge­führt. Ziel dieser Maß­nah­men ist es, die Belas­tung für Unternehmen, ins­beson­dere für kleine und mit­tlere Unternehmen (KMU), zu reduzieren und die ESG-Berichter­stat­tung zugänglich­er zu gestal­ten.

Eine wesentliche Erle­ichterung beste­ht darin, dass bes­timmte Bericht­spflicht­en, die als weniger rel­e­vant oder unver­hält­nis­mäßig aufwändig eingestuft wur­den, vorüberge­hend aus­ge­set­zt oder reduziert wer­den. Dies bet­rifft vor allem detail­lierte Angaben in bes­timmten Bere­ichen, die für KMU beson­ders her­aus­fordernd waren.

Die Vorteile dieser Vere­in­fachun­gen liegen klar auf der Hand: Weniger bürokratis­ch­er Aufwand, gerin­gere Kosten und eine leichtere Umset­zbarkeit der ESG-Anforderun­gen. Dies ermöglicht es Unternehmen, sich stärk­er auf die eigentlichen Nach­haltigkeit­sziele zu konzen­tri­eren und Ressourcen effizien­ter einzuset­zen.

Allerd­ings gibt es auch Nachteile zu berück­sichti­gen. Kri­tik­er bemän­geln, dass die Vere­in­fachun­gen zu ein­er gerin­geren Trans­parenz und Ver­gle­ich­barkeit der ESG-Berichte führen kön­nten. Wenn Unternehmen weniger detail­lierte Infor­ma­tio­nen offen­le­gen müssen, kön­nte dies die Ver­gle­ich­barkeit der Nach­haltigkeit­sleis­tun­gen erschw­eren und das Ver­trauen der Stake­hold­er in die Berichte unter­graben.

Die Auswirkun­gen des Omnibus-Ver­fahrens auf die Qual­ität und Ver­gle­ich­barkeit der ESG-Berichte sind somit ambiva­lent. Ein­er­seits kön­nen die Vere­in­fachun­gen dazu beitra­gen, dass mehr Unternehmen über­haupt einen ESG-Bericht erstellen. Ander­er­seits beste­ht die Gefahr, dass die Berichte weniger aus­sagekräftig und schw­er­er ver­gle­ich­bar wer­den. Es ist daher entschei­dend, dass Unternehmen trotz der Erle­ichterun­gen weit­er­hin bestrebt sind, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige und trans­par­ente ESG-Berichte zu erstellen.

[Erle­ichterun­gen in der ESG-Berichter­stat­tung in Sichtweite: EU … (https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php)] – Dieser Artikel erläutert die Auswirkun­gen des EU-Omnibusver­fahrens auf die ESG-Berichter­stat­tung für Mit­tel­stand­sun­ternehmen.

Herausforderungen und Best Practices bei der Umsetzung von ESG-Compliance

Die Umset­zung von ESG-Com­pli­ance stellt Unternehmen vor diverse Her­aus­forderun­gen. Eine der größten ist die Datenbeschaf­fung. Viele Unternehmen haben Schwierigkeit­en, die notwendi­gen Dat­en zu sam­meln, zu vali­dieren und zu ver­ar­beit­en, um die ESG-Bericht­spflicht­en zu erfüllen. Dies bet­rifft ins­beson­dere Dat­en zu Umweltaspek­ten wie Emis­sio­nen, Energie­ver­brauch und Abfall­man­age­ment, aber auch soziale Aspek­te wie Arbeits­be­din­gun­gen, Diver­sität und Men­schen­rechte.

Interne Prozesse sind eine weit­ere Her­aus­forderung. Die ESG-Com­pli­ance erfordert oft die Anpas­sung beste­hen­der Prozesse und die Ein­führung neuer Ver­fahren. Dies kann die Zusam­me­nar­beit ver­schieden­er Abteilun­gen erfordern und interne Wider­stände her­vor­rufen.

Auch Ressourcen­man­gel stellt viele Unternehmen vor Prob­leme. Die Imple­men­tierung von ESG-Man­age­mentsys­te­men und die Erstel­lung hochw­er­tiger ESG-Berichte erfordern qual­i­fiziertes Per­son­al, finanzielle Mit­tel und tech­nol­o­gis­che Infra­struk­tur. Ger­ade für KMU kann dies eine erhe­bliche Belas­tung darstellen.

Um diese Her­aus­forderun­gen zu meis­tern, gibt es ver­schiedene Best Prac­tices:

  • Etablierung eines effek­tiv­en ESG-Man­age­mentsys­tems: Ein solch­es Sys­tem sollte klare Ver­ant­wortlichkeit­en, Prozesse und Kon­trollen definieren, um die ESG-Per­for­mance zu steuern und zu überwachen.
  • Ein­bindung rel­e­van­ter Stake­hold­er: Die Ein­bindung von Mitar­beit­ern, Kun­den, Inve­storen und anderen Stake­hold­ern kann dazu beitra­gen, die ESG-Strate­gie zu verbessern und die Akzep­tanz der Maß­nah­men zu erhöhen.
  • Nutzung von Tech­nolo­gie: Der Ein­satz von ESG-Soft­ware und dig­i­tal­en Tools kann die Daten­er­fas­sung, ‑analyse und ‑berichter­stat­tung erle­ichtern und effizien­ter gestal­ten.
  • Schu­lung der Mitar­beit­er: Die Sen­si­bil­isierung und Schu­lung der Mitar­beit­er für ESG-The­men ist entschei­dend, um eine bre­ite Unter­stützung und Akzep­tanz zu gewährleis­ten.
  • Kon­tinuier­liche Verbesserung: ESG-Com­pli­ance ist ein fort­laufend­er Prozess. Unternehmen soll­ten ihre ESG-Per­for­mance regelmäßig über­prüfen, bew­erten und verbessern.

Durch die Imple­men­tierung dieser Best Prac­tices kön­nen Unternehmen ihre ESG-Com­pli­ance verbessern, Risiken min­imieren und Chan­cen nutzen.

Technologieeinsatz für effizientes ESG-Reporting

Der Ein­satz von Tech­nolo­gie spielt eine entschei­dende Rolle bei der Automa­tisierung und Opti­mierung des ESG-Report­ings. Angesichts der steigen­den Kom­plex­ität und des wach­senden Daten­vol­u­mens ist es für Unternehmen uner­lässlich, auf dig­i­tale Lösun­gen zurück­zu­greifen, um die Effizienz und Genauigkeit ihrer Berichter­stat­tung zu verbessern.

Es gibt eine Vielzahl von ESG-Soft­ware und dig­i­tal­en Tools, die Unternehmen bei der Daten­er­fas­sung, ‑analyse und ‑berichter­stat­tung unter­stützen kön­nen. Diese Tools bieten in der Regel Funk­tio­nen wie:

  • Automa­tisierte Daten­er­fas­sung: Inte­gra­tion mit beste­hen­den Sys­te­men (z.B. ERP, CRM) zur automa­tis­chen Erfas­sung von ESG-rel­e­van­ten Dat­en.
  • Daten­va­li­dierung und ‑qual­itätssicherung: Über­prü­fung der Dat­en auf Kon­sis­tenz und Plau­si­bil­ität, um Fehler zu ver­mei­den.
  • ESG-Kenn­zahlen­berech­nung: Automa­tis­che Berech­nung von ESG-Kenn­zahlen gemäß den rel­e­van­ten Stan­dards und Rah­men­werken (z.B. GRI, SASB, TCFD).
  • Berichter­stel­lung: Erstel­lung von ESG-Bericht­en in ver­schiede­nen For­mat­en (z.B. PDF, Excel, XBRL) gemäß den Anforderun­gen der ver­schiede­nen Stake­hold­er.
  • Analyse und Visu­al­isierung: Analyse der ESG-Per­for­mance und Visu­al­isierung der Ergeb­nisse in Form von Dash­boards und Grafiken.
  • Work­flow-Man­age­ment: Unter­stützung bei der Pla­nung, Durch­führung und Überwachung von ESG-Maß­nah­men.

Einige Beispiele für solche Soft­warelö­sun­gen sind Spher­a­Cloud, Dili­gent ESG, Worki­va und Nas­daq OneRe­port. Diese Tools bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre ESG-Dat­en zen­tral zu ver­wal­ten, Prozesse zu automa­tisieren und hochw­er­tige ESG-Berichte zu erstellen.

Durch den Ein­satz von Tech­nolo­gie kön­nen Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten sparen, son­dern auch die Qual­ität und Glaub­würdigkeit ihrer ESG-Berichter­stat­tung verbessern. Dies trägt dazu bei, das Ver­trauen der Stake­hold­er zu stärken und die langfristige Wet­tbe­werb­s­fähigkeit zu sich­ern.

Weiterführende Quellen