ESG-Compliance und Reporting 2024/2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

ESG-Compliance und Reporting 2024/2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die ESG-Com­pli­ance und das dazu­ge­hö­ri­ge Report­ing gewin­nen für Unter­neh­men zuneh­mend an Bedeu­tung. Neue Regu­lie­run­gen, ins­be­son­de­re durch die EU, stel­len Fir­men vor Her­aus­for­de­run­gen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Bereich ESG, fokus­siert auf die Berichts­pflich­ten für 2024 und 2025, und gibt einen Aus­blick auf die not­wen­di­gen Schrit­te, die Unter­neh­men jetzt unter­neh­men müs­sen, um geset­zes­kon­form und zukunfts­fä­hig zu agie­ren. Die Fra­ge ist, wie Unter­neh­men die Kom­ple­xi­tät der ESG-Anfor­de­run­gen meis­tern und die­se in nach­hal­ti­gen Mehr­wert umwan­deln kön­nen.

Grundlagen der ESG-Compliance: Was bedeutet das für Unternehmen?

ESG steht für Envi­ron­men­tal (Umwelt), Social (Sozia­les) und Gover­nan­ce (Unter­neh­mens­füh­rung). Die­se drei Berei­che bil­den den Rah­men für die Bewer­tung der Nach­hal­tig­keit eines Unter­neh­mens und beein­flus­sen zuneh­mend die Unter­neh­mens­stra­te­gie und ‑ope­ra­tio­nen.

  • Envi­ron­men­tal (Umwelt): Die­ser Aspekt umfasst den Umgang des Unter­neh­mens mit natür­li­chen Res­sour­cen, Umwelt­aus­wir­kun­gen, Ener­gie­ver­brauch, Emis­sio­nen, Abfall­ma­nage­ment und Kli­ma­wan­del. Unter­neh­men wer­den danach bewer­tet, wie sie ihre Umwelt­aus­wir­kun­gen mini­mie­ren und zu einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung bei­tra­gen.
  • Social (Sozia­les): Die­ser Bereich bezieht sich auf die Bezie­hun­gen des Unter­neh­mens zu sei­nen Mit­ar­bei­tern, Kun­den, Lie­fe­ran­ten und der Gesell­schaft im All­ge­mei­nen. The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rech­te, Diver­si­tät, Inklu­si­on, Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz sowie das Enga­ge­ment in der Gemein­schaft fal­len unter die­sen Aspekt.
  • Gover­nan­ce (Unter­neh­mens­füh­rung): Die­ser Aspekt umfasst die Struk­tur und Pro­zes­se der Unter­neh­mens­füh­rung, ein­schließ­lich der Zusam­men­set­zung des Vor­stands, der Ver­gü­tung von Füh­rungs­kräf­ten, der Trans­pa­renz, der Ethik­richt­li­ni­en und der Risi­ko­ma­nage­ment­prak­ti­ken. Eine gute Unter­neh­mens­füh­rung ist ent­schei­dend für die lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät und den Erfolg eines Unter­neh­mens.

Die wesent­li­chen Zie­le der ESG-Com­pli­ance sind viel­fäl­tig. Zum einen geht es dar­um, die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen unter­neh­me­ri­schen Han­delns auf die Umwelt und die Gesell­schaft zu mini­mie­ren und posi­ti­ve Bei­trä­ge zu leis­ten. Zum ande­ren soll die Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht von Unter­neh­men gegen­über ihren Stake­hol­dern erhöht wer­den. Dar­über hin­aus zielt die ESG-Com­pli­ance dar­auf ab, Risi­ken zu mana­gen und Chan­cen zu nut­zen, die sich aus den ESG-Fak­to­ren erge­ben.

Die ESG-Com­pli­ance basiert auf einer Rei­he inter­na­tio­na­ler Stan­dards und Rah­men­wer­ke. Zu den wich­tigs­ten gehö­ren die UN Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals (SDGs), die 17 glo­ba­len Zie­le für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, die von den Ver­ein­ten Natio­nen ver­ab­schie­det wur­den. Die SDGs die­nen als Leit­fa­den für Unter­neh­men, um ihre Nach­hal­tig­keits­be­mü­hun­gen aus­zu­rich­ten und zu mes­sen. Ande­re rele­van­te Rah­men­wer­ke sind der Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve (GRI), der Sus­taina­bi­li­ty Accoun­ting Stan­dards Board (SASB) und die Task Force on Cli­ma­te-rela­ted Finan­cial Dis­clo­sures (TCFD). Die­se Rah­men­wer­ke bie­ten Unter­neh­men Leit­li­ni­en für die Erstel­lung von ESG-Berich­ten und die Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung.

Die neuen ESG-Berichtspflichten für 2024/2025 im Detail

Die ESG-Berichts­pflich­ten für die Jah­re 2024 und 2025 wer­den maß­geb­lich von der CSRD (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve) geprägt. Die CSRD ist eine EU-Richt­li­nie, die dar­auf abzielt, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men zu ver­bes­sern und zu ver­ein­heit­li­chen. Sie erwei­tert den Kreis der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men erheb­lich und führt detail­lier­te­re Anfor­de­run­gen an die zu berich­ten­den Infor­ma­tio­nen ein.

Ab 2024 sind zunächst gro­ße, bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern von den CSRD-Anfor­de­run­gen betrof­fen. Ab 2025 gilt die CSRD dann für alle gro­ßen Unter­neh­men, die bestimm­te Schwel­len­wer­te in Bezug auf Bilanz­sum­me, Umsatz­er­lö­se und Mit­ar­bei­ter­zahl über­schrei­ten, sowie für bör­sen­no­tier­te KMUs (mit Aus­nah­me von Kleinst­un­ter­neh­men).

Die CSRD ver­pflich­tet Unter­neh­men, über eine brei­te Palet­te von ESG-The­men zu berich­ten. Dazu gehö­ren:

  • Umwelt: Infor­ma­tio­nen über Treib­haus­gas­emis­sio­nen, Ener­gie­ver­brauch, Was­ser­ver­brauch, Abfall­ma­nage­ment, Bio­di­ver­si­tät und Kli­ma­ri­si­ken.
  • Sozia­les: Infor­ma­tio­nen über Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rech­te, Diver­si­tät und Inklu­si­on, Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz, Bezie­hun­gen zu loka­len Gemein­schaf­ten und Kun­den­be­zie­hun­gen.
  • Gover­nan­ce: Infor­ma­tio­nen über die Zusam­men­set­zung des Vor­stands, die Ver­gü­tung von Füh­rungs­kräf­ten, die Ethik­richt­li­ni­en, die Risi­ko­ma­nage­ment­prak­ti­ken und die Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung.

Die CSRD ver­langt von Unter­neh­men, ihre Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen in einem sepa­ra­ten Abschnitt ihres Lage­be­richts zu ver­öf­fent­li­chen. Die­se Infor­ma­tio­nen müs­sen von einem unab­hän­gi­gen Wirt­schafts­prü­fer geprüft wer­den. Die Fris­ten für die Ver­öf­fent­li­chung der ESG-Berich­te rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Geschäfts­jahr des Unter­neh­mens. Für Unter­neh­men, die bereits unter die Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD) fie­len, beginnt die CSRD-Bericht­erstat­tung im Jahr 2025 für das Geschäfts­jahr 2024. Für ande­re betrof­fe­ne Unter­neh­men gel­ten spä­te­re Fris­ten.

Neben der CSRD gibt es wei­te­re rele­van­te Geset­ze und Ver­ord­nun­gen, die die ESG-Berichts­pflich­ten beein­flus­sen. Dazu gehört die EU-Taxo­no­mie, eine Klas­si­fi­zie­rung, die fest­legt, wel­che Wirt­schafts­ak­ti­vi­tä­ten als öko­lo­gisch nach­hal­tig gel­ten. Unter­neh­men, die unter die CSRD fal­len, müs­sen auch über ihre Taxo­no­mie-Kon­for­mi­tät berich­ten.

Die Umset­zung der ESG-Berichts­pflich­ten stellt Unter­neh­men vor eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen. Dazu gehö­ren die Erhe­bung und Vali­die­rung der erfor­der­li­chen Daten, die Anpas­sung der inter­nen Pro­zes­se und die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter. Es ist daher rat­sam, sich früh­zei­tig mit den neu­en Anfor­de­run­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und die not­wen­di­gen Schrit­te zur Imple­men­tie­rung eines effek­ti­ven ESG-Manage­ment­sys­tems ein­zu­lei­ten.

CSRD-Regie­rungs­ent­wurf: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen …

Omnibus-Vereinfachungen und ihre Auswirkungen auf das ESG-Reporting

Die Euro­päi­sche Uni­on hat in jüngs­ter Zeit Ver­ein­fa­chun­gen im Bereich des ESG-Reportings durch das soge­nann­te Omni­bus-Ver­fah­ren ein­ge­führt. Ziel die­ser Maß­nah­men ist es, die Belas­tung für Unter­neh­men, ins­be­son­de­re für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU), zu redu­zie­ren und die ESG-Bericht­erstat­tung zugäng­li­cher zu gestal­ten.

Eine wesent­li­che Erleich­te­rung besteht dar­in, dass bestimm­te Berichts­pflich­ten, die als weni­ger rele­vant oder unver­hält­nis­mä­ßig auf­wän­dig ein­ge­stuft wur­den, vor­über­ge­hend aus­ge­setzt oder redu­ziert wer­den. Dies betrifft vor allem detail­lier­te Anga­ben in bestimm­ten Berei­chen, die für KMU beson­ders her­aus­for­dernd waren.

Die Vor­tei­le die­ser Ver­ein­fa­chun­gen lie­gen klar auf der Hand: Weni­ger büro­kra­ti­scher Auf­wand, gerin­ge­re Kos­ten und eine leich­te­re Umsetz­bar­keit der ESG-Anfor­de­run­gen. Dies ermög­licht es Unter­neh­men, sich stär­ker auf die eigent­li­chen Nach­hal­tig­keits­zie­le zu kon­zen­trie­ren und Res­sour­cen effi­zi­en­ter ein­zu­set­zen.

Aller­dings gibt es auch Nach­tei­le zu berück­sich­ti­gen. Kri­ti­ker bemän­geln, dass die Ver­ein­fa­chun­gen zu einer gerin­ge­ren Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit der ESG-Berich­te füh­ren könn­ten. Wenn Unter­neh­men weni­ger detail­lier­te Infor­ma­tio­nen offen­le­gen müs­sen, könn­te dies die Ver­gleich­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen erschwe­ren und das Ver­trau­en der Stake­hol­der in die Berich­te unter­gra­ben.

Die Aus­wir­kun­gen des Omni­bus-Ver­fah­rens auf die Qua­li­tät und Ver­gleich­bar­keit der ESG-Berich­te sind somit ambi­va­lent. Einer­seits kön­nen die Ver­ein­fa­chun­gen dazu bei­tra­gen, dass mehr Unter­neh­men über­haupt einen ESG-Bericht erstel­len. Ande­rer­seits besteht die Gefahr, dass die Berich­te weni­ger aus­sa­ge­kräf­tig und schwe­rer ver­gleich­bar wer­den. Es ist daher ent­schei­dend, dass Unter­neh­men trotz der Erleich­te­run­gen wei­ter­hin bestrebt sind, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und trans­pa­ren­te ESG-Berich­te zu erstel­len.

[Erleich­te­run­gen in der ESG-Bericht­erstat­tung in Sicht­wei­te: EU … (https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php)] – Die­ser Arti­kel erläu­tert die Aus­wir­kun­gen des EU-Omni­bus­ver­fah­rens auf die ESG-Bericht­erstat­tung für Mit­tel­stands­un­ter­neh­men.

Herausforderungen und Best Practices bei der Umsetzung von ESG-Compliance

Die Umset­zung von ESG-Com­pli­ance stellt Unter­neh­men vor diver­se Her­aus­for­de­run­gen. Eine der größ­ten ist die Daten­be­schaf­fung. Vie­le Unter­neh­men haben Schwie­rig­kei­ten, die not­wen­di­gen Daten zu sam­meln, zu vali­die­ren und zu ver­ar­bei­ten, um die ESG-Berichts­pflich­ten zu erfül­len. Dies betrifft ins­be­son­de­re Daten zu Umwelt­aspek­ten wie Emis­sio­nen, Ener­gie­ver­brauch und Abfall­ma­nage­ment, aber auch sozia­le Aspek­te wie Arbeits­be­din­gun­gen, Diver­si­tät und Men­schen­rech­te.

Inter­ne Pro­zes­se sind eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung. Die ESG-Com­pli­ance erfor­dert oft die Anpas­sung bestehen­der Pro­zes­se und die Ein­füh­rung neu­er Ver­fah­ren. Dies kann die Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Abtei­lun­gen erfor­dern und inter­ne Wider­stän­de her­vor­ru­fen.

Auch Res­sour­cen­man­gel stellt vie­le Unter­neh­men vor Pro­ble­me. Die Imple­men­tie­rung von ESG-Manage­ment­sys­te­men und die Erstel­lung hoch­wer­ti­ger ESG-Berich­te erfor­dern qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, finan­zi­el­le Mit­tel und tech­no­lo­gi­sche Infra­struk­tur. Gera­de für KMU kann dies eine erheb­li­che Belas­tung dar­stel­len.

Um die­se Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern, gibt es ver­schie­de­ne Best Prac­ti­ces:

  • Eta­blie­rung eines effek­ti­ven ESG-Manage­ment­sys­tems: Ein sol­ches Sys­tem soll­te kla­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Pro­zes­se und Kon­trol­len defi­nie­ren, um die ESG-Per­for­mance zu steu­ern und zu über­wa­chen.
  • Ein­bin­dung rele­van­ter Stake­hol­der: Die Ein­bin­dung von Mit­ar­bei­tern, Kun­den, Inves­to­ren und ande­ren Stake­hol­dern kann dazu bei­tra­gen, die ESG-Stra­te­gie zu ver­bes­sern und die Akzep­tanz der Maß­nah­men zu erhö­hen.
  • Nut­zung von Tech­no­lo­gie: Der Ein­satz von ESG-Soft­ware und digi­ta­len Tools kann die Daten­er­fas­sung, ‑ana­ly­se und ‑bericht­erstat­tung erleich­tern und effi­zi­en­ter gestal­ten.
  • Schu­lung der Mit­ar­bei­ter: Die Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung der Mit­ar­bei­ter für ESG-The­men ist ent­schei­dend, um eine brei­te Unter­stüt­zung und Akzep­tanz zu gewähr­leis­ten.
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung: ESG-Com­pli­ance ist ein fort­lau­fen­der Pro­zess. Unter­neh­men soll­ten ihre ESG-Per­for­mance regel­mä­ßig über­prü­fen, bewer­ten und ver­bes­sern.

Durch die Imple­men­tie­rung die­ser Best Prac­ti­ces kön­nen Unter­neh­men ihre ESG-Com­pli­ance ver­bes­sern, Risi­ken mini­mie­ren und Chan­cen nut­zen.

Technologieeinsatz für effizientes ESG-Reporting

Der Ein­satz von Tech­no­lo­gie spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Auto­ma­ti­sie­rung und Opti­mie­rung des ESG-Reportings. Ange­sichts der stei­gen­den Kom­ple­xi­tät und des wach­sen­den Daten­vo­lu­mens ist es für Unter­neh­men uner­läss­lich, auf digi­ta­le Lösun­gen zurück­zu­grei­fen, um die Effi­zi­enz und Genau­ig­keit ihrer Bericht­erstat­tung zu ver­bes­sern.

Es gibt eine Viel­zahl von ESG-Soft­ware und digi­ta­len Tools, die Unter­neh­men bei der Daten­er­fas­sung, ‑ana­ly­se und ‑bericht­erstat­tung unter­stüt­zen kön­nen. Die­se Tools bie­ten in der Regel Funk­tio­nen wie:

  • Auto­ma­ti­sier­te Daten­er­fas­sung: Inte­gra­ti­on mit bestehen­den Sys­te­men (z.B. ERP, CRM) zur auto­ma­ti­schen Erfas­sung von ESG-rele­van­ten Daten.
  • Daten­va­li­die­rung und ‑qua­li­täts­si­che­rung: Über­prü­fung der Daten auf Kon­sis­tenz und Plau­si­bi­li­tät, um Feh­ler zu ver­mei­den.
  • ESG-Kenn­zah­len­be­rech­nung: Auto­ma­ti­sche Berech­nung von ESG-Kenn­zah­len gemäß den rele­van­ten Stan­dards und Rah­men­wer­ken (z.B. GRI, SASB, TCFD).
  • Bericht­erstel­lung: Erstel­lung von ESG-Berich­ten in ver­schie­de­nen For­ma­ten (z.B. PDF, Excel, XBRL) gemäß den Anfor­de­run­gen der ver­schie­de­nen Stake­hol­der.
  • Ana­ly­se und Visua­li­sie­rung: Ana­ly­se der ESG-Per­for­mance und Visua­li­sie­rung der Ergeb­nis­se in Form von Dash­boards und Gra­fi­ken.
  • Work­flow-Manage­ment: Unter­stüt­zung bei der Pla­nung, Durch­füh­rung und Über­wa­chung von ESG-Maß­nah­men.

Eini­ge Bei­spie­le für sol­che Soft­ware­lö­sun­gen sind Sphera­Cloud, Dili­gent ESG, Worki­va und Nasdaq One­Re­port. Die­se Tools bie­ten Unter­neh­men die Mög­lich­keit, ihre ESG-Daten zen­tral zu ver­wal­ten, Pro­zes­se zu auto­ma­ti­sie­ren und hoch­wer­ti­ge ESG-Berich­te zu erstel­len.

Durch den Ein­satz von Tech­no­lo­gie kön­nen Unter­neh­men nicht nur Zeit und Kos­ten spa­ren, son­dern auch die Qua­li­tät und Glaub­wür­dig­keit ihrer ESG-Bericht­erstat­tung ver­bes­sern. Dies trägt dazu bei, das Ver­trau­en der Stake­hol­der zu stär­ken und die lang­fris­ti­ge Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu sichern.

Weiterführende Quellen