Die ESG-Compliance und das dazugehörige Reporting gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Neue Regulierungen, insbesondere durch die EU, stellen Firmen vor Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im Bereich ESG, fokussiert auf die Berichtspflichten für 2024 und 2025, und gibt einen Ausblick auf die notwendigen Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen müssen, um gesetzeskonform und zukunftsfähig zu agieren. Die Frage ist, wie Unternehmen die Komplexität der ESG-Anforderungen meistern und diese in nachhaltigen Mehrwert umwandeln können.
Grundlagen der ESG-Compliance: Was bedeutet das für Unternehmen?
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Bereiche bilden den Rahmen für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens und beeinflussen zunehmend die Unternehmensstrategie und ‑operationen.
- Environmental (Umwelt): Dieser Aspekt umfasst den Umgang des Unternehmens mit natürlichen Ressourcen, Umweltauswirkungen, Energieverbrauch, Emissionen, Abfallmanagement und Klimawandel. Unternehmen werden danach bewertet, wie sie ihre Umweltauswirkungen minimieren und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
- Social (Soziales): Dieser Bereich bezieht sich auf die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und der Gesellschaft im Allgemeinen. Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität, Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Engagement in der Gemeinschaft fallen unter diesen Aspekt.
- Governance (Unternehmensführung): Dieser Aspekt umfasst die Struktur und Prozesse der Unternehmensführung, einschließlich der Zusammensetzung des Vorstands, der Vergütung von Führungskräften, der Transparenz, der Ethikrichtlinien und der Risikomanagementpraktiken. Eine gute Unternehmensführung ist entscheidend für die langfristige Stabilität und den Erfolg eines Unternehmens.
Die wesentlichen Ziele der ESG-Compliance sind vielfältig. Zum einen geht es darum, die negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Umwelt und die Gesellschaft zu minimieren und positive Beiträge zu leisten. Zum anderen soll die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gegenüber ihren Stakeholdern erhöht werden. Darüber hinaus zielt die ESG-Compliance darauf ab, Risiken zu managen und Chancen zu nutzen, die sich aus den ESG-Faktoren ergeben.
Die ESG-Compliance basiert auf einer Reihe internationaler Standards und Rahmenwerke. Zu den wichtigsten gehören die UN Sustainable Development Goals (SDGs), die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Die SDGs dienen als Leitfaden für Unternehmen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen auszurichten und zu messen. Andere relevante Rahmenwerke sind der Global Reporting Initiative (GRI), der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Diese Rahmenwerke bieten Unternehmen Leitlinien für die Erstellung von ESG-Berichten und die Offenlegung von Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung.
Die neuen ESG-Berichtspflichten für 2024/2025 im Detail
Die ESG-Berichtspflichten für die Jahre 2024 und 2025 werden maßgeblich von der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) geprägt. Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich und führt detailliertere Anforderungen an die zu berichtenden Informationen ein.
Ab 2024 sind zunächst große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern von den CSRD-Anforderungen betroffen. Ab 2025 gilt die CSRD dann für alle großen Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl überschreiten, sowie für börsennotierte KMUs (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen).
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über eine breite Palette von ESG-Themen zu berichten. Dazu gehören:
- Umwelt: Informationen über Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfallmanagement, Biodiversität und Klimarisiken.
- Soziales: Informationen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften und Kundenbeziehungen.
- Governance: Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands, die Vergütung von Führungskräften, die Ethikrichtlinien, die Risikomanagementpraktiken und die Korruptionsbekämpfung.
Die CSRD verlangt von Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsinformationen in einem separaten Abschnitt ihres Lageberichts zu veröffentlichen. Diese Informationen müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Fristen für die Veröffentlichung der ESG-Berichte richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsjahr des Unternehmens. Für Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen, beginnt die CSRD-Berichterstattung im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024. Für andere betroffene Unternehmen gelten spätere Fristen.
Neben der CSRD gibt es weitere relevante Gesetze und Verordnungen, die die ESG-Berichtspflichten beeinflussen. Dazu gehört die EU-Taxonomie, eine Klassifizierung, die festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen auch über ihre Taxonomie-Konformität berichten.
Die Umsetzung der ESG-Berichtspflichten stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen. Dazu gehören die Erhebung und Validierung der erforderlichen Daten, die Anpassung der internen Prozesse und die Schulung der Mitarbeiter. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zur Implementierung eines effektiven ESG-Managementsystems einzuleiten.
CSRD-Regierungsentwurf: Was Unternehmen jetzt wissen müssen …
Omnibus-Vereinfachungen und ihre Auswirkungen auf das ESG-Reporting
Die Europäische Union hat in jüngster Zeit Vereinfachungen im Bereich des ESG-Reportings durch das sogenannte Omnibus-Verfahren eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu reduzieren und die ESG-Berichterstattung zugänglicher zu gestalten.
Eine wesentliche Erleichterung besteht darin, dass bestimmte Berichtspflichten, die als weniger relevant oder unverhältnismäßig aufwändig eingestuft wurden, vorübergehend ausgesetzt oder reduziert werden. Dies betrifft vor allem detaillierte Angaben in bestimmten Bereichen, die für KMU besonders herausfordernd waren.
Die Vorteile dieser Vereinfachungen liegen klar auf der Hand: Weniger bürokratischer Aufwand, geringere Kosten und eine leichtere Umsetzbarkeit der ESG-Anforderungen. Dies ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf die eigentlichen Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren und Ressourcen effizienter einzusetzen.
Allerdings gibt es auch Nachteile zu berücksichtigen. Kritiker bemängeln, dass die Vereinfachungen zu einer geringeren Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Berichte führen könnten. Wenn Unternehmen weniger detaillierte Informationen offenlegen müssen, könnte dies die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistungen erschweren und das Vertrauen der Stakeholder in die Berichte untergraben.
Die Auswirkungen des Omnibus-Verfahrens auf die Qualität und Vergleichbarkeit der ESG-Berichte sind somit ambivalent. Einerseits können die Vereinfachungen dazu beitragen, dass mehr Unternehmen überhaupt einen ESG-Bericht erstellen. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Berichte weniger aussagekräftig und schwerer vergleichbar werden. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen trotz der Erleichterungen weiterhin bestrebt sind, qualitativ hochwertige und transparente ESG-Berichte zu erstellen.
[Erleichterungen in der ESG-Berichterstattung in Sichtweite: EU … (https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php)] – Dieser Artikel erläutert die Auswirkungen des EU-Omnibusverfahrens auf die ESG-Berichterstattung für Mittelstandsunternehmen.
Herausforderungen und Best Practices bei der Umsetzung von ESG-Compliance
Die Umsetzung von ESG-Compliance stellt Unternehmen vor diverse Herausforderungen. Eine der größten ist die Datenbeschaffung. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, die notwendigen Daten zu sammeln, zu validieren und zu verarbeiten, um die ESG-Berichtspflichten zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere Daten zu Umweltaspekten wie Emissionen, Energieverbrauch und Abfallmanagement, aber auch soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Diversität und Menschenrechte.
Interne Prozesse sind eine weitere Herausforderung. Die ESG-Compliance erfordert oft die Anpassung bestehender Prozesse und die Einführung neuer Verfahren. Dies kann die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen erfordern und interne Widerstände hervorrufen.
Auch Ressourcenmangel stellt viele Unternehmen vor Probleme. Die Implementierung von ESG-Managementsystemen und die Erstellung hochwertiger ESG-Berichte erfordern qualifiziertes Personal, finanzielle Mittel und technologische Infrastruktur. Gerade für KMU kann dies eine erhebliche Belastung darstellen.
Um diese Herausforderungen zu meistern, gibt es verschiedene Best Practices:
- Etablierung eines effektiven ESG-Managementsystems: Ein solches System sollte klare Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollen definieren, um die ESG-Performance zu steuern und zu überwachen.
- Einbindung relevanter Stakeholder: Die Einbindung von Mitarbeitern, Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern kann dazu beitragen, die ESG-Strategie zu verbessern und die Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen.
- Nutzung von Technologie: Der Einsatz von ESG-Software und digitalen Tools kann die Datenerfassung, ‑analyse und ‑berichterstattung erleichtern und effizienter gestalten.
- Schulung der Mitarbeiter: Die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für ESG-Themen ist entscheidend, um eine breite Unterstützung und Akzeptanz zu gewährleisten.
- Kontinuierliche Verbesserung: ESG-Compliance ist ein fortlaufender Prozess. Unternehmen sollten ihre ESG-Performance regelmäßig überprüfen, bewerten und verbessern.
Durch die Implementierung dieser Best Practices können Unternehmen ihre ESG-Compliance verbessern, Risiken minimieren und Chancen nutzen.
Technologieeinsatz für effizientes ESG-Reporting
Der Einsatz von Technologie spielt eine entscheidende Rolle bei der Automatisierung und Optimierung des ESG-Reportings. Angesichts der steigenden Komplexität und des wachsenden Datenvolumens ist es für Unternehmen unerlässlich, auf digitale Lösungen zurückzugreifen, um die Effizienz und Genauigkeit ihrer Berichterstattung zu verbessern.
Es gibt eine Vielzahl von ESG-Software und digitalen Tools, die Unternehmen bei der Datenerfassung, ‑analyse und ‑berichterstattung unterstützen können. Diese Tools bieten in der Regel Funktionen wie:
- Automatisierte Datenerfassung: Integration mit bestehenden Systemen (z.B. ERP, CRM) zur automatischen Erfassung von ESG-relevanten Daten.
- Datenvalidierung und ‑qualitätssicherung: Überprüfung der Daten auf Konsistenz und Plausibilität, um Fehler zu vermeiden.
- ESG-Kennzahlenberechnung: Automatische Berechnung von ESG-Kennzahlen gemäß den relevanten Standards und Rahmenwerken (z.B. GRI, SASB, TCFD).
- Berichterstellung: Erstellung von ESG-Berichten in verschiedenen Formaten (z.B. PDF, Excel, XBRL) gemäß den Anforderungen der verschiedenen Stakeholder.
- Analyse und Visualisierung: Analyse der ESG-Performance und Visualisierung der Ergebnisse in Form von Dashboards und Grafiken.
- Workflow-Management: Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Überwachung von ESG-Maßnahmen.
Einige Beispiele für solche Softwarelösungen sind SpheraCloud, Diligent ESG, Workiva und Nasdaq OneReport. Diese Tools bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre ESG-Daten zentral zu verwalten, Prozesse zu automatisieren und hochwertige ESG-Berichte zu erstellen.
Durch den Einsatz von Technologie können Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer ESG-Berichterstattung verbessern. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Weiterführende Quellen
- CSRD-Regierungsentwurf: Was Unternehmen jetzt wissen müssen …](https://www.roedl.de/themen/esg-news/2024–3/csrd-regierungsentwurf-was-unternehmen-wissen-muessen) – Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte des CSRD-Regierungsentwurfs zusammen.
- Erleichterungen in der ESG-Berichterstattung in Sichtweite: EU …](https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php) – Dieser Artikel erläutert die Auswirkungen des EU-Omnibusverfahrens auf die ESG-Berichterstattung für Mittelstandsunternehmen.
- ESG-Reporting 2024: Alles was Sie wissen müssen | Agicap](https://agicap.com/de/artikel/esg-reporting/) – Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das ESG-Reporting im Jahr 2024.
- ESG-Update 2025: Das Erste Omnibus-Simplification-Paket …](https://haerting.ch/wissen/esg-update-2025-das-erste-omnibus-simplification-paket-erleichterungen-und-herausforderungen/) – Dieser Artikel beschreibt die Erleichterungen und Herausforderungen des ersten Omnibus-Simplification-Pakets im ESG-Bereich für 2025.