Nachhaltige Öffentliche Beschaffung: Rechtliche Grundlagen und Umweltaspekte

Nachhaltige Öffentliche Beschaffung: Rechtliche Grundlagen und Umweltaspekte

Die öffent­li­che Beschaf­fung spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der För­de­rung von Nach­hal­tig­keit. Durch die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­aspek­ten und die Ein­hal­tung recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber einen wesent­li­chen Bei­trag zum Umwelt­schutz leis­ten und inno­va­ti­ve, nach­hal­ti­ge Lösun­gen för­dern. Die­ser Arti­kel unter­sucht die recht­li­chen Grund­la­gen und Umwelt­aspek­te der nach­hal­ti­gen öffent­li­chen Beschaf­fung und beleuch­tet Best Prac­ti­ces für eine erfolg­rei­che Umset­zung. Wel­che recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sind zu beach­ten und wie kön­nen Umwelt­aspek­te effek­tiv in den Beschaf­fungs­pro­zess inte­griert wer­den, um eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung zu för­dern?

Rechtliche Grundlagen der Nachhaltigen Öffentlichen Beschaffung

Die nach­hal­ti­ge öffent­li­che Beschaf­fung wird durch ein kom­ple­xes Geflecht aus natio­na­len und EU-wei­ten Geset­zen, Richt­li­ni­en und Ver­ord­nun­gen gere­gelt. Die­se Rechts­vor­schrif­ten zie­len dar­auf ab, die Berück­sich­ti­gung von Umwelt- und Sozi­al­stan­dards bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge zu gewähr­leis­ten.

Auf EU-Ebe­ne sind ins­be­son­de­re die Ver­ga­be­richt­li­ni­en 2014/24/EU und 2014/25/EU von Bedeu­tung. Die­se Richt­li­ni­en legen den Rah­men für die Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge fest und ermög­li­chen es den Mit­glied­staa­ten, Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en in den Ver­ga­be­pro­zess zu inte­grie­ren. So kön­nen bei­spiels­wei­se Umwelt­zei­chen, Lebens­zy­klus­kos­ten oder sozia­le Aspek­te als Zuschlags­kri­te­ri­en berück­sich­tigt wer­den. Die Richt­li­ni­en müs­sen von den Mit­glieds­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den.

In Deutsch­land ist das Ver­ga­be­recht haupt­säch­lich im Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB) und der Ver­ga­be­ver­ord­nung (VgV) gere­gelt. Die­se Geset­ze und Ver­ord­nun­gen set­zen die EU-Richt­li­ni­en in natio­na­les Recht um und ent­hal­ten detail­lier­te Bestim­mun­gen zur Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge. Das deut­sche Ver­ga­be­recht ermög­licht es öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern, Nach­hal­tig­keits­aspek­te bei der Beschaf­fung von Waren, Dienst­leis­tun­gen und Bau­leis­tun­gen zu berück­sich­ti­gen. So kön­nen bei­spiels­wei­se Kri­te­ri­en wie Ener­gie­ef­fi­zi­enz, Res­sour­cen­scho­nung oder sozia­le Arbeits­be­din­gun­gen in die Leis­tungs­be­schrei­bung und die Bewer­tungs­kri­te­ri­en auf­ge­nom­men wer­den.

Die Zuläs­sig­keit von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten im Ver­ga­be­recht ist grund­sätz­lich aner­kannt, solan­ge die­se im Zusam­men­hang mit dem Auf­trags­ge­gen­stand ste­hen und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ange­wen­det wer­den. Das bedeu­tet, dass öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei der Fest­le­gung von Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en sicher­stel­len müs­sen, dass die­se objek­tiv, trans­pa­rent und ver­hält­nis­mä­ßig sind.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Ver­ga­be­recht nicht nur die Umwelt, son­dern auch sozia­le Aspek­te berück­sich­tigt. So kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei­spiels­wei­se bei der Ver­ga­be von Auf­trä­gen an Unter­neh­men, die Men­schen mit Behin­de­run­gen beschäf­ti­gen, oder an Unter­neh­men, die fai­re Arbeits­be­din­gun­gen gewähr­leis­ten, einen Zuschlag ertei­len.

Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die nach­hal­ti­ge öffent­li­che Beschaf­fung sind kom­plex und viel­fäl­tig. Es ist daher rat­sam, dass sich öffent­li­che Auf­trag­ge­ber umfas­send über die gel­ten­den Geset­ze, Richt­li­ni­en und Ver­ord­nun­gen infor­mie­ren und sich bei Bedarf recht­li­chen Rat ein­ho­len.

Recht­li­che Grund­la­gen der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung (Hoch­schu­le für Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung Ham­burg)

Umweltaspekte in der Öffentlichen Beschaffung

Die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­aspek­ten in der öffent­li­chen Beschaf­fung ist ein wesent­li­cher Bau­stein für eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber haben die Mög­lich­keit, durch die geziel­te Beschaf­fung umwelt­freund­li­cher Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen einen wich­ti­gen Bei­trag zum Schutz der Umwelt und zur Scho­nung der Res­sour­cen zu leis­ten.

Es gibt eine Viel­zahl von Umwelt­aspek­ten, die bei der öffent­li­chen Beschaf­fung berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Ener­gie­ef­fi­zi­enz: Der Ener­gie­ver­brauch von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen ist ein wich­ti­ger Umwelt­aspekt. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen bei­spiels­wei­se ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gerä­te, Fahr­zeu­ge oder Gebäu­de beschaf­fen.
  • Res­sour­cen­scho­nung: Die Scho­nung der natür­li­chen Res­sour­cen ist ein wei­te­res wich­ti­ges Ziel der nach­hal­ti­gen öffent­li­chen Beschaf­fung. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen bei­spiels­wei­se Pro­duk­te aus recy­cel­ten Mate­ria­li­en oder Pro­duk­te mit einer lan­gen Lebens­dau­er beschaf­fen.
  • Abfall­ver­mei­dung: Die Ver­mei­dung von Abfall ist ein wich­ti­ger Bei­trag zum Umwelt­schutz. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen bei­spiels­wei­se Pro­duk­te mit wenig Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al oder Pro­duk­te, die wie­der­ver­wend­bar sind, beschaf­fen.
  • Schad­stoff­re­duk­ti­on: Die Redu­zie­rung von Schad­stof­fen in Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen ist ein wei­te­res wich­ti­ges Ziel der nach­hal­ti­gen öffent­li­chen Beschaf­fung. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen bei­spiels­wei­se Pro­duk­te ohne schäd­li­che Che­mi­ka­li­en oder emis­si­ons­ar­me Fahr­zeu­ge beschaf­fen.
  • För­de­rung umwelt­freund­li­cher Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen: Die För­de­rung von umwelt­freund­li­chen Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Inno­va­tio­nen im Bereich des Umwelt­schut­zes anzu­rei­zen. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen bei­spiels­wei­se Pro­duk­te mit einem Umwelt­zei­chen oder Dienst­leis­tun­gen, die nach­weis­lich umwelt­freund­lich sind, bevor­zu­gen.

Die Inte­gra­ti­on von Umwelt­aspek­ten in die öffent­li­che Beschaf­fung kann auf ver­schie­de­ne Wei­se erfol­gen. So kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei­spiels­wei­se Umwelt­kri­te­ri­en in die Leis­tungs­be­schrei­bung auf­neh­men oder Umwelt­zei­chen als Zuschlags­kri­te­ri­en ver­wen­den.

Die EU- und natio­na­len Ver­ga­be­rechts­re­ge­lun­gen ermög­li­chen die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­aspek­ten bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge. So kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei­spiels­wei­se Lebens­zy­klus­kos­ten bei der Bewer­tung von Ange­bo­ten berück­sich­ti­gen. Die Lebens­zy­klus­kos­ten umfas­sen alle Kos­ten, die wäh­rend der gesam­ten Lebens­dau­er eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung ent­ste­hen, ein­schließ­lich der Anschaf­fungs­kos­ten, der Betriebs­kos­ten und der Ent­sor­gungs­kos­ten.

Die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­aspek­ten in der öffent­li­chen Beschaf­fung kann nicht nur zum Umwelt­schutz bei­tra­gen, son­dern auch wirt­schaft­li­che Vor­tei­le brin­gen. So kön­nen bei­spiels­wei­se ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gerä­te zu Kos­ten­ein­spa­run­gen füh­ren oder Pro­duk­te mit einer lan­gen Lebens­dau­er die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten redu­zie­ren.

Umwelt­aspek­te im Ver­ga­be­ver­fah­ren – Recht­li­che Grund­la­gen … (Umwelt­bun­des­amt)

Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Vergabeprozess

Die Inte­gra­ti­on von Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en in den Ver­ga­be­pro­zess erfor­dert eine sys­te­ma­ti­sche Her­an­ge­hens­wei­se, die alle Pha­sen der Beschaf­fung umfasst. Begin­nend mit der Bedarfs­er­mitt­lung, ist es wich­tig, den tat­säch­li­chen Bedarf zu ana­ly­sie­ren und zu hin­ter­fra­gen, ob die­ser durch nach­hal­ti­ge­re Alter­na­ti­ven gedeckt wer­den kann. Dies kann bei­spiels­wei­se bedeu­ten, dass anstel­le des Kaufs von neu­en Pro­duk­ten, Repa­ra­tur- oder Lea­sing­op­tio­nen in Betracht gezo­gen wer­den.

Bei der Aus­schrei­bung ist es ent­schei­dend, kla­re und mess­ba­re Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en zu defi­nie­ren. Die­se kön­nen sich auf ver­schie­de­ne Aspek­te bezie­hen, wie z.B. Ener­gie­ef­fi­zi­enz, Res­sour­cen­scho­nung, Schad­stoff­emis­sio­nen oder sozia­le Stan­dards. Die Leis­tungs­be­schrei­bung soll­te so for­mu­liert sein, dass sie inno­va­ti­ve und nach­hal­ti­ge Lösun­gen för­dert, ohne bestimm­te Tech­no­lo­gien oder Pro­duk­te aus­zu­schlie­ßen.

Die Bewer­tungs­kri­te­ri­en müs­sen trans­pa­rent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei sein und die Nach­hal­tig­keits­aspek­te ange­mes­sen berück­sich­ti­gen. Es ist wich­tig, dass die Kri­te­ri­en mess­bar und über­prüf­bar sind, um eine objek­ti­ve Bewer­tung zu gewähr­leis­ten. Neben den rei­nen Anschaf­fungs­kos­ten soll­ten auch die Lebens­zy­klus­kos­ten (z.B. Ener­gie­ver­brauch, War­tung, Ent­sor­gung) berück­sich­tigt wer­den, um die lang­fris­ti­gen wirt­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen zu beur­tei­len.

Bei der Ver­trags­ge­stal­tung kön­nen Nach­hal­tig­keits­klau­seln auf­ge­nom­men wer­den, die bei­spiels­wei­se die Ein­hal­tung bestimm­ter Umwelt- oder Sozi­al­stan­dards wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit vor­schrei­ben. Zudem soll­te die Ver­trags­kon­trol­le sicher­stel­len, dass die ver­ein­bar­ten Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wer­den und gege­be­nen­falls Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen vor­ge­se­hen sind.

Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigen Öffentlichen Beschaffung

Die Umset­zung einer nach­hal­ti­gen öffent­li­chen Beschaf­fung ist mit ver­schie­de­nen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Häu­fig bestehen Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te hin­sicht­lich der Ver­füg­bar­keit und der Eigen­schaf­ten nach­hal­ti­ger Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen. Auch man­geln­de Exper­ti­se bei den Beschaf­fungs­ver­ant­wort­li­chen kann ein Hin­der­nis dar­stel­len, da die Bewer­tung von Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en spe­zi­el­le Kennt­nis­se erfor­dert.

Ein wei­te­res Pro­blem sind die poten­zi­ell höhe­ren Kos­ten für nach­hal­ti­ge Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zu kon­ven­tio­nel­len Alter­na­ti­ven. Aller­dings soll­ten hier die Lebens­zy­klus­kos­ten berück­sich­tigt wer­den, die bei nach­hal­ti­gen Pro­duk­ten oft gerin­ger sind. Auch büro­kra­ti­sche Hür­den und kom­ple­xe Ver­ga­be­ver­fah­ren kön­nen die Umset­zung einer nach­hal­ti­gen Beschaf­fung erschwe­ren.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die nach­hal­ti­ge öffent­li­che Beschaf­fung auch zahl­rei­che Chan­cen. Sie kann zu Kos­ten­ein­spa­run­gen füh­ren, bei­spiels­wei­se durch einen gerin­ge­ren Ener­gie­ver­brauch oder eine län­ge­re Lebens­dau­er der Pro­duk­te. Zudem för­dert sie die Inno­va­ti­on, da Unter­neh­men ange­regt wer­den, neue und nach­hal­ti­ge Lösun­gen zu ent­wi­ckeln.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist der Image­ge­winn für die öffent­li­che Hand, da sie sich als Vor­rei­ter in Sachen Nach­hal­tig­keit posi­tio­niert. Die nach­hal­ti­ge Beschaf­fung kann auch einen wich­ti­gen Bei­trag zur Errei­chung von Kli­ma­zie­len leis­ten, indem sie den CO2-Aus­stoß redu­ziert und den Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien för­dert.

Best Practices und Erfolgsbeispiele

Zahl­rei­che öffent­li­che Auf­trag­ge­ber haben bereits erfolg­reich Umwelt­aspek­te und Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en in ihre Beschaf­fungs­pro­zes­se inte­griert. Ein Bei­spiel ist die Stadt Kopen­ha­gen, die bei der Beschaf­fung von Lebens­mit­teln für Schu­len und Kin­der­gär­ten auf regio­na­le und öko­lo­gisch erzeug­te Pro­duk­te setzt. BMWE – Nach­hal­ti­ge, stra­te­gi­sche Beschaf­fung (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz) – Die Sei­te ent­hält Pra­xis­bei­spie­le und Publi­ka­tio­nen sowie Emp­feh­lun­gen für Ver­ga­ben.

Ein wei­te­res Erfolgs­bei­spiel ist die Beschaf­fung von Büro­ma­te­ria­li­en mit dem Blau­en Engel durch ver­schie­de­ne Bun­des­be­hör­den. Durch die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­kri­te­ri­en bei der Aus­schrei­bung und Bewer­tung konn­te der Ein­satz von umwelt­schäd­li­chen Stof­fen redu­ziert und die Res­sour­cen­scho­nung geför­dert wer­den.

Vie­le Vor­bild­pro­jek­te zei­gen, dass eine nach­hal­ti­ge Beschaf­fung nicht nur öko­lo­gisch sinn­voll, son­dern auch wirt­schaft­lich vor­teil­haft sein kann. So hat bei­spiels­wei­se eine Kom­mu­ne durch die Umstel­lung auf LED-Beleuch­tung im öffent­li­chen Raum den Ener­gie­ver­brauch deut­lich gesenkt und gleich­zei­tig die War­tungs­kos­ten redu­ziert. Sol­che inno­va­ti­ve Lösun­gen tra­gen dazu bei, die Akzep­tanz und die Ver­brei­tung der nach­hal­ti­gen öffent­li­chen Beschaf­fung zu för­dern.

Instrumente und Hilfestellungen für eine Nachhaltige Beschaffung

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ste­hen bei der Umset­zung einer nach­hal­ti­gen Beschaf­fung nicht allein da. Eine Viel­zahl von Instru­men­ten und Hil­fe­stel­lun­gen steht zur Ver­fü­gung, um den Pro­zess zu erleich­tern und die Inte­gra­ti­on von Umwelt- und Sozi­al­kri­te­ri­en erfolg­reich zu gestal­ten. Zu den wich­tigs­ten Res­sour­cen zäh­len umfas­sen­de Leit­fä­den und Check­lis­ten, die von ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en, Umwelt­agen­tu­ren oder spe­zia­li­sier­ten Orga­ni­sa­tio­nen her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die­se bie­ten prak­ti­sche Anlei­tun­gen für die For­mu­lie­rung von Leis­tungs­be­schrei­bun­gen, die Berück­sich­ti­gung von Lebens­zy­klus­kos­ten und die Bewer­tung von Ange­bo­ten nach Nach­hal­tig­keits­aspek­ten.

Dar­über hin­aus exis­tie­ren Daten­ban­ken und Online-Platt­for­men, die Infor­ma­tio­nen über umwelt­freund­li­che Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen und zer­ti­fi­zier­te Anbie­ter bereit­stel­len. Sol­che Ver­zeich­nis­se kön­nen die Markt­er­kun­dung erheb­lich ver­ein­fa­chen. Ange­sichts der Kom­ple­xi­tät des The­mas sind Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te für Mit­ar­bei­ter im Ein­kauf uner­läss­lich. Sie ver­mit­teln das not­wen­di­ge Fach­wis­sen im Bereich Ver­ga­be­recht, Umwelt­stan­dards und Inno­va­ti­ons­för­de­rung durch Beschaf­fung. Spe­zi­fi­sche Bera­tungs­an­ge­bo­te von Exper­ten oder zen­tra­len Ver­ga­be­stel­len kön­nen zusätz­li­che Unter­stüt­zung bie­ten, ins­be­son­de­re bei kom­ple­xen Ver­ga­be­ver­fah­ren oder der Ent­wick­lung maß­ge­schnei­der­ter Beschaf­fungs­stra­te­gien. Die­se Hil­fe­stel­lun­gen tra­gen maß­geb­lich dazu bei, Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te abzu­bau­en und die Exper­ti­se inner­halb der öffent­li­chen Ver­wal­tung zu stär­ken, um das vol­le Poten­zi­al der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung aus­zu­schöp­fen.

Weiterführende Quellen